Deutschland, Land der „Dichter“ und Richter

 

Verschulden, Schuld, „selber Schuld“, affektive Begriffe mit denen der deutsche Einfaltspinsel seine Umwelt gerne kategorisiert, soziale und menschliche Schieflagen in ihrem sichtbaren Resultat, richtet. Seinem Urteil liegen keine stichhaltigen Beweise zu Grunde, keine hinderlichen ethischen Grundsätze oder Rechtsnormen. Solch dummes Zeug braucht er nicht, er, der ein anhaftendes Gerechtigkeitsempfinden seinem schlichten Gemüt zurechnet, hat das nicht nötig. Dieses gottgegebene Urteilsvermögen wussten auch schon seine Vorfahren gut zu nutzen, als diese ihre jüdischen Mitbürger und alles weitere wertlose Leben, im Einklang mit einem robusten Volksempfinden, der „Gerechtigkeit“ des NS- Staates überließen.
Selber Schuld, wären sie keine Juden, keine Flüchtlinge, keine Sozialhilfeempfänger, die faule Bande, keine Behinderten, die werden schon alle irgendwie selber schuld an ihrer Misere sein.
Macht sicher ein gutes Gefühl, in solch geistfreiem, ideologischen Müll zu suhlen, es wertet ja die eigene erbärmliche Existenz auf. Je mehr Bodensatz sich am Grund sammelt, desto mehr treibt es die trübe, braune Brühe nach oben. Mehr als diese trübe Brühe werden diese Richter von eigener Dummheit‘s Gnaden, nie in einer Gesellschaft repräsentieren. Oder?

Klaus Schneider November 2018

Nachtgedanken

 

Wäre es nicht an der Zeit, zum Verständnis restaurativer Tendenzen, einer, zur geistigen Degeneration treibenden Gesellschaft, die Sympathisanten rassistisch, nationalistischer Polemik zu fragen, was Sie, als Außenstehende, von Intelligenz halten.
Diese abartige Frage sollte jedoch nur jemand mit gefestigtem Charakter stellen, ein Mensch, den die zu erwartenden Antworten nicht in den Freitod treiben:

Eine kleine Auswahl geläufiger und bekannter Phrasen:
Äh, was laberst Du für Scheiße???
Mit Dir rede ich nicht, hau ab Du dumme Sau!
Was willst Du Arschloch? Ich hau Dich auf die Fresse!

Armes Deutschland, Land der Dichter und Denker. Einer dieser Dichter und Denker, Heinrich Heine, verfasste vor 174 Jahren einen zeitlosen Kommentar zu deutscher Gesinnung.

Denk‘ ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen.
Und meine heißen Tränen fließen.

Klaus Schneider November 2018

Religionen und Mysterien

 

Der Existenz ist eine schier unerträgliche, geistige und biologische Vergänglichkeit eigen. Wenn auch diese Erkenntnis meist in den dunklen Depots des Unbewussten ausgelagert scheint, so repräsentiert sie doch eine intuitive Gewissheit jeder, zu intellektueller Leistung fähiger, Lebensform. Eine unerträgliche Gewissheit für denkende, fühlende und zu kognitiven Verknüpfungen fähige Individuen. Diese ersannen, schon in der Frühzeit ihrer Geschichte, zu Dämpfung dieser misslicher Realitäten, Religionen und Mysterien. Ein geistiges Perpetuum mobile, ein, die Psyche immunisierendes „Nichts“. Einmal aktiviert, erbringt es seine Leistung, ohne dass es weiterer geistiger Energie in Form von wissenschaftlicher oder objektiver Erkenntnis bedarf. Konträr zu seinem mechanischen Äquivalent, scheint diese geistige Variante seit Menschengedenken zu funktionieren. Religionen und Mysterien erklären sich aus sich selbst, ein klassischer Zirkelschluss, mehr geistige Erkenntnis – „geistige Energie“ bedürfen sie nicht um sich zu erhalten.

Klaus Schneider November 2018

Menschenwürde im Wandel

 

Der Stellenwert der Würde des Menschen lässt sich am Besten an den Schwächsten der Gesellschaft beurteilen. An denen, die nicht den Schutz einer starken Lobby genießen, die nicht auf einer Woge gesellschaftlichen Wohlwollens treiben, sondern an denen, die im gesellschaftlichen Abseits ihre ideelle Existenz fristen. Diese materiell besitzlosen Kreaturen, wertlos für den Konsumklimaindex, sachlich bewertet, volkswirtschaftliche Minusposten, stellen den Gradmesser für den realen Stand der Menschenwürde in einer Gesellschaft. Eine Ergänzung der etablierten „Schwarzen Schafe“, der Homosexuellen, der anders Gläubigen, Denkenden und Handelnden, aller Normabweichlern, die sich nicht im Besitz geldwerten oder liquiden Vermögens, der Volkswirtschaft nützlicher Vorzüge befinden.

So forderte ein Verfassungsrechtler 2003 in einem Kommentar die Adaption des absoluten Begriffs der Menschenwürde an eine sogenannte abgestufte Menschenwürde, für deren Bewertung lediglich die Verankerung im Verfassungstext und die Auslegung der Menschenwürde als Begriff des positiven Rechts maßgebend sein soll. Diese Sichtweise reduziert nicht nur die Würde substanziell, sondern unterstellt den Menschen, als natürliches Subjekt, unter die Erfordernisse der Gesellschaft und ihres aktuellen, instabilen positiven Rechts. Es unterwirft ein unveräußerliches Menschenrecht oder Naturrecht den temporären Erfordernissen wissenschaftlicher Erkenntnisse und sozialpolitischer Tendenzen und deren aktuellen, ethischen Deutungen. Ein arrogant, gefährlicher Angriff auf ein Axiom eines menschlichen Grundbedürfnisses. Ein in diesem Sinn grundlegender Paradigmenwechsel würde den, sowieso nur marginal vorhandenen inneren Zusammenhalt einer Gesellschaft, auf der Basis von Humanität und des Gleichheitsprinzips aller Menschen, irreversibel zerstören. Die Gesellschaft als Ganzes, als Ideal, könnte sich faktisch auflösen, wenn sich der Grad der zugestandenen Würde an gesellschaftlichem Nutzen festmachen würde, die dem Menschen erst die Teilhabe an seinem existenziell begründeten Recht auf Würde zuteilte.

Die Beständigkeit des übergeordneten Anspruchs auf Schutz, der allein im Menschsein inhärenten Würde, liegt in den Händen, oder dem Wohlwollen von Personen, die sich aufgrund ihrer Stellung in Staat und Gesellschaft, kaum Sorge um ihr Anrecht auf diese Würde machen müssen. Den willigen Opportunisten, den Einfaltspinsel aus der Mitte der Gesellschaft, fehlt der intellektuelle Hintergrund, das geistige Vermögen, die Risiken zu bewerten, denen auch sie durch die perfide Manipulation an diesem Grundrecht ausgesetzt sind. Das zeigt sich allein schon an der gesellschaftlich hoffähigen Stigmatisierung der Empfänger staatlicher Fürsorge, diese, zur Erinnerung, kein Almosen sondern ein rechtlicher Anspruch darstellt. Die Mehrheit der Menschen heutiger Gesellschaften bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen der Teilhabe an einem ungezügelten Konsum der vorhandenen Wirtschaftsgüter und dem Ausschluss an diesem Vorzug infolge persönlicher, wirtschaftlicher Schieflage, die jeden jederzeit treffen kann. Mit dieser Erkenntnis, die nicht allzu viel Intellekt erfordert, vorausgesetzt man lehnt diese nicht prinzipiell aus Feigheit vor der Realität ab, sollte schon aus Vorsorge um die eigene Person, der Würde wirtschaftlich schwacher, oder sozial ausgegrenzter Gesellschaftsschichten, einen unantastbaren Stellenwert garantieren.

Warum ist aber kein Aufschrei zu hören, keine Empörung zu vernehmen über die gängige Praxis, den Beziehern von Leistungen nach Sozialgesetzbuch, bei fehlender Mitwirkung, die Leistung bis zu 20% zu kürzen. Eine Strafe, die nicht mehr und nicht weniger eine körperliche Bestrafung darstellt. Diesen Menschen wird der Zugang zu ausreichender Nahrung verweigert, denn diese Menschen beziehen lediglich ein Existenzminimum, ohne finanziellen Puffer. Von der Würdelosigkeit solcher Strafmaßnahmen ganz zu schweigen, überschreitet hier die Exekutive ihre Kompetenzen, in Bezug auf den Rechtsanspruch Menschenwürde, bei weitem. Auch der Verweis auf die Schuldfrage ist kein haltbares Argument. Schuld sollte in einem Rechtsstaat, bei solch einer eklatanten Bestrafung, unzweifelsfrei nachgewiesen und nicht nur in einem Verwaltungsakt festgelegt werden, vor allem dann, wenn dieser Verwaltungsakt Grundrechte in solchem Maße verletzt.

Wird das Grundrecht auf die Würde des Menschen weiter ausgedünnt und findet dies auch noch die Rechtfertigung durch gesellschaftliche Akzeptanz, so öffnet sich die „Büchse der Pandora“, ein ideologisches Unheil, ein Selbstläufer wird die Gesellschaft, den Staat infiltrieren und dieser Vorgang ist nicht mehr ohne die Zerstörung von Gesellschaftsstrukturen zu stoppen.

Verlieren wird die ganze Gesellschaft, wie immer werden einige wenige auch davon profitieren, die Mehrheit wird viel verlieren, zu viel.

Klaus Schneider Oktober 2018

Menschenrechte Teil 2 – Die Würde des Menschen

Die Resolution 217 A (III) der  UN Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beginnt mit folgender Einführung:

Die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen, bildet die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt.

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendein Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 führt unter Artikel 1 der Grundrechte des Grundgesetzes  folgendes Erklärung auf:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten* als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

*Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Sowohl in der Menschenrechtskonvention der UN wie dem Grundgesetz, steht die Würde des Menschen an erster Stelle. Sie zu achten, zu schützen, ihre Verletzung und Einschränkung  in jeder Form zu verhindern, sollte daher oberste Priorität in Staat und Gesellschaft genießen.Die Würde der Person und ihre Grundrechte sind das zentrale Thema, die substanzielle Basis eines freiheitlich demokratischen und pluralistischen Rechtsstaates. Das Grundgesetz stellt die menschliche Würde von jeder objektiven Festsetzung oder subjektiven Einschätzung frei, sie ist nicht abhängig von der Leistung oder Wertschätzung einer Person in Staat und Gesellschaft, sondern bezieht sich allein auf die in der Natur des Menschen liegenden unumstößlichen Grunddaten oder Naturrechte. Der Wesensgehalt der Grundrechte darf nach Art. 19, Abs. 2 durch gesetzliche Einschränkungen in keinem Fall angetastet werden. Auch wenn die Würde der Person faktisch mit Füssen getreten wird, bleibt sie und bleiben die Menschen- und Grundrechte, nach dem Verständnis der Verfassung, als solche im Wesen unberührt, d.h. unzerstörbar.

Soweit die Theorie der Menschen- bzw. Grundrechte. Alles gute, sehr gute Überlegungen, teleonom das richtige Handeln im Focus, leider mit dem  egozentrischen Wesen des Menschen nur bedingt kompatibel.

Teil 3, Der reale Stellenwert der Menschen und Grundrechte in Staat und Gesellschaft, folgt

Klaus Schneider Oktober 2018

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