Gaukler und Komödianten – des Volkes Vertretung bei der Bundesversammlung

Sinn und Nutzen der Bundes-versammlung besteht allein darin, einen Präsidenten, den Bundes-präsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung setzt sich zur einen  Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern, die von den Landes-parlamenten entsendet werden, zusammen. Die Landesparlamente besitzen bei der Auswahl ihrer Abordnungen eine freie Wahl der Person, vorausgesetzt diese besitzt das passive Wahlrecht.
(Passives Wahlrecht bedeutet, dass eine Person nicht nur wählen, sondern auch in ein Amt gewählt werden kann).

Nach Paragraf 4 des Gesetzes zur Bundespräsidentenwahl wählt ein Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung des jeweiligen Landtages sind dabei „entsprechend anzuwenden“. Die Landesparlamente sind demnach legimitiert, willkürlich festzulegen, wer sich ihrer Ansicht nach den Verdienst erworben hat, als ehrwürdiges Mitglied dieser Bundesversammlung das Profil der Gesellschaft zu repräsentieren. Ein böser Mensch, der nun vermutet, dass bei dieser Auswahl nach medial wirksamen Personen gesucht würde, in deren Sonne sich die graue Politprominenz  erwärmen wolle. Das grenzt an böswillige Unterstellung. Dass alles was an populären Gaukler und Komödianten zur Verfügung steht, aufgeboten wird, ist nur der Inszenierung dieser politischen Tragödie geschuldet. Der Platz des Volkes befindet sich ausschließlich im Zuschauerraum und es sollte sich glücklich schätzen, in diesem Theater nicht noch als Statist missbraucht zu werden.

Who is Who der Bundesversammlung 2017 https://www.merkur.de/politik/diese-prominenten-waehlen-heute-bundespraesidenten-promis-in-bundesversammlung-2017-zr-7372205.html

Klaus Schneider Februar 2017