Menschenrechte sind Naturrechte Teil 1

 

Naturrechte sind „von Natur aus entstandene Rechte“ , eine Bezeichnung für ein universell gültiges Recht. Sie sind moralphilosophisch, theologisch und rechtsphilosophisch begründet, sie dienen daher auch dem positiven Recht (staatlicher Gesetzgebung) als höchstrangige Rechtsquelle zur Legitimierung.
(Dagegen vertritt der Rechtspositivismus die Auffassung, dass verfassungsmäßig zustande gekommenes Recht keine Begründung durch das Naturrecht braucht.)

Naturrechte begründen sich aus der absoluten Gleichwertigkeit jeden menschlichen Lebens. Ein evidenter Grundsatz, der nicht bewiesen werden muss, da er einer zwingenden Logik, der Logik der Natur, entstammt. Die Natur macht keine Wertunterschiede, sie klassifiziert lediglich nach Funktionstüchtigkeit der Geschöpfe, nicht nach Relevanz einer individuellen Existenz. So ist die Vorstellung, dass jeder Mensch „von Natur aus“ (also nicht durch von Menschen aufgestellten Konventionen) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt, zwingend und verbindlich.

Das Naturrecht ist folglich ein Grundsatz einer allgemeinen Ordnung, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und dem gesetzten (positivem) Recht gelten muss. Das Naturrecht folgt Gerechtigkeitsprinzipien, die in der Natur der Sache, weniger in der Natur des Menschen festgelegt sind. So bleibt allerdings die Frage offen, ob und wie weit im Wesen des Menschen, in seiner Vernunft, ein Maßstab für das Richtige, für die naturgegebene Gerechtigkeit angelegt ist?

Diese naturgegebene Gerechtigkeit beruht auf dem pragmatisch als richtig erkannten Gleichheitsprinzip aller Menschen. Jeder menschliche Organismus, jeder Denkprozess folgt den gleichen biologisch, chemischen Mechanismen. Jede Existenz entsteht und vergeht, ohne Ausnahme. Zwischen Entstehen und Vergehen liegt die Zeit der Existenz, das Sein. In diesem Sein hat jeder Mensch das Recht, als Gleicher unter Gleichen zu leben. Alle anderen Existenzformen sind widernatürlich, sind widerrechtlich gegen die Natur.
Die Auffassung von Naturrecht als „Recht des Stärkeren, des Besseren, des Lebenstüchtigeren“ blieb seine Berechtigung als Naturrecht in der Geschichte schuldig. Die Gemeinnützigkeit vorausgesetzt, würde dies bedeuten,dass gleiche Rechte den Sieg der besseren Leistung über angestammte Berechtigungen ermöglichen sollten. Die Geschichte hat aber gezeigt, wie im Sozialdarwinismus so auch im Faschismus, sich daraus lediglich ein paradoxes wie untaugliches „angestammtes Recht der besseren Leistung“ ergab. ( ähnlich wie dem Gottesgnadentum, die erwirkte, erzwungene Legitimation der nicht anzutastenden Monarchenposition.)

Die Rechte aller Menschen müssen zwingend, im Interesse der Menschheit, gleich sein. Eine adäquate Alternative war in der Vergangenheit, ist in der Gegenwart und wird in Zukunft nicht zur Verfügung stehen, sie wäre widernatürlich, ohne Aussicht auf eine bleibende Akzeptanz.

Klaus Schneider Oktober 2018

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