Der Mensch-Parasit und Schmarotzer

Parasiten- oder auch Schmarotzerbefall bezeichnet den Ressourcenerwerb eines Lebewesens durch die Ausbeutung eines meist größeren Organismus einer anderen Art. Der als Wirt bezeichnete Organismus wird dabei vom Parasit geschädigt, kann aber in der Regel seine Existenz erhalten.
In wenigen anderen Fällen kann, zu einem späteren Zeitpunkt, der Parasitenbefall, zum Tod des Wirtes führen, dann, wenn der Parasit dessen Existenzgrundlagen nachhaltig geschädigt oder völlig vernichtet hat. Parasiten oder Schmarotzer, deren Wirken zum Tode führt, werden als Raubparasiten bezeichnet.Warum ist das Auftreten der Raubparasiten selten zu beobachten? Zu vermuten ist, dass ein der Natur inhärenter Erhaltungsmechanismus für eine ausgleichende Balance zwischen Schädiger und Geschädigtem sorgt, es liegt nicht im Interesse der Natur, ein Ding zu vernichten.

Ganz anders sieht es bei der „vernunftbegabten Krone der Schöpfung“ dem Menschen aus. Seine Selbsterhaltung versteht sich als ein biologisches Prinzip, das es ihm, wie den anderen Tieren, aufgrund angeborener Verhaltensweisen, usw. ermöglicht, sich als Einzelwesen, Gruppe und Art am Leben zu erhalten. Die Priorität dieses Prinzip ist aber primär nur auf die Zeit bezogen, in der das „Tier“ existiert. Eine Einbeziehung nachfolgenden Lebens ist in diesem biologischen Prinzip der Selbsterhaltung nicht dringlich vorgesehen, da die Selbsterhaltung mit dem Tod des Lebewesens endet.

So ist es auch, zugegeben simpel, zu erklären, warum der Raubparasit Mensch seinen Wirtskörper, seine Existenzgrundlage die Erde, so nachhaltig schädig, so, dass nachfolgende Generationen diesen Wirtskörper nur noch mit gravierenden Einschränkungen werden nützen können. Rücksicht ist im biologischen Prinzip der Selbsterhaltung ein irrationaler Luxus. Letzten Endes fühlt sich das Individuum nur sich selbst, im Hier und Jetzt, verpflichtet.
Als bitteres Fazit bleibt die Feststellung: Die Menschheit wir die Erde erst dann nicht mehr schädigen, wenn es nichts mehr zu schädigen gibt. Die Natur wird sich irgendwann erholen, voraussichtlich wird die menschliche Kreatur dies nicht erleben.

Klaus Schneider im August 2019

Im Interesse des Staates: Unterlassene Hilfeleistung?

Szenario 1: Eine Epidemie in einem europäischen Territorium mit Tausenden von Erkrankten, welche nur durch schnelle Hilfe eine Überlebenschance besitzen. Umliegende Kliniken stoßen schnell an ihre Grenzen, die Versorgung der Erkrankten kann nicht mehr in ausreichendem Umfang erfolgen. Die Verteilung der Erkrankten, über die Peripherie des betroffenen Gebietes hinaus, ist dringend notwendig, es geht um Menschenleben.

Kein Problem, die Frage, ob geholfen wird, stellt sich nicht, es wird geholfen. In Deutschland regelt dies der § 323c über den Straftatbestand der unterlassenen, zumutbaren Hilfeleistung, und lässt keine andere Option offen. Die moralische Bewertung der Handlungsweise ist ebenso, für jedermann einsichtig, und ohne Zweifel als ethisch richtig begründet.

Szenario 2: Identische Situation mit durchaus denkbaren Abweichungen. Angrenzende, rechtstaatlich autonome Länder sind nicht auf die Anforderungen vorbereitet, die eine Hilfeleistung in Fällen solcher Katastrophen mit sich bringt. Die Kapazitäten und Ausstattungen der Kliniken reichen nicht aus und außerdem fürchten die Bewohner Schaden für Leib und Leben sowie ihr Hab und Gut. Was tun?

Auch kein Problem, den Rettungsorganisationen wird, mittels schlichter Rhetorik begründeter Bedenken, die Einreise verweigert. Dass es nicht zu peinlichen Vorfällen auf ihrem Territorium kommt, lassen sie die Transporte schon vor ihren Grenzen mit allerlei perfiden Mitteln sabotieren. Das Sterben der Menschen ist ihnen, gelinde gesagt, scheißegal. Die Gebiete in denen gestorben wird, werden zu Regionen erklärt, in denen kein, sie bindender Rechtsanspruch auf Hilfeleistung, existiert. Solidarität hin, Solidarität her und Menschlichkeit ist kein einklagbares Recht. Eine „Phrase“ die man in Zeiten, in denen sie unangenehmes Engagement fordert, ohne ideelle moralische Probleme, ignorieren darf. Eine Option, welche die christlich- abendländische Kultur seit ihrer Entstehung praktiziert.

Zudem: Der Mensch ist nicht gleich Mensch, Sein Wert ist flexibel, abgestuft nach Nützlichkeit für den, der sich das Recht herausnimmt, dies zu bewerten. Was soll an einem Neger, Nordafrikaner oder Syrer, denn nützlich sein? Sollen sie doch ersaufen, möglichst weit weg aus dem Blickfeld der sensiblen Wahrnehmung europäischer (christlicher) Leitkultur, schließlich hat man ja auch Gefühle.

Noch ist diese Fiktion innerhalb der Territorien der  Demokratien Europas nicht denkbar, noch. Außerhalb dieser Grenzen wird dies Szenario bereits an andersartigen Menschen realisiert. Nur ist zu bedenken, wenn der Damm erst einmal gebrochen ist, gibt es hinter ihm keinen Schutz mehr, für niemanden!
 Perfide Ansichten, schön wäre es, wenn es so wäre, leider ist das gelebte Realität im Jahr 2019.

Klaus Schneider August 2019