Kein Recht auf bezahlbaren Wohnraum

In einem Interview, veröffentlicht in Zeit Online vom 23. November 2018, erklärte Carsten Brückner vom Berliner Eigentümerverband: „Wir müssen uns davon verabschieden, dass Berlin für alle bezahlbar bleibt“ Es gibt kein Recht darauf, ewig in vertrauter Umgebung zu wohnen.Nicht jeder muss sich die Stadt leisten können.Wenn ich es mir nicht mehr leisten kann, egal, ob wegen wirtschaftlicher Einbußen oder einer Mieterhöhung, dann muss ich das akzeptieren. Es gibt kein Naturgesetz, das mir das Recht gibt, für immer in meiner vertrauten Umgebung zu bleiben.

Die Essenz dieser asozial, arroganten Gesinnung, drückt doch folgende Zukunftsvision aus:
Alles niedere Volk, das sich keine Mietpreise, jenseits jeder wirtschaftlichen Vernunft oder aus Gründen des zur Verfügung stehenden Einkommens, leisten kann oder will, – raus aus der Stadt. Das bringt zwei eklatante Vorteile, die entmieteten Flächen stehen einer gut betuchten Klientel zur Verfügung, die dumm und finanzstark genug ist, jeden Mietwucher zu bezahlen und die Mietpreise im Umland können auf Grund  synthetisch manipulierter Nachfrage erhöht und „vernünftige“ Renditen erwirtschaften.

Die ausgesiedelten Bevölkerungsschichten, dem Bodensatz dieser Gesellschaft zuzuordnen, hat jetzt die Option sich im Umland, zu noch günstigen Mietpreisen einmieten. Falls dies nicht gelingen sollte, stehen immer noch die verfallenen Meisterwerke deutscher Architektur, Plattenbauten und ähnliche Fehlplanungen, die Monumente dilettantischer Städtebaupolitik, zur Verfügung. Hier sind sicher noch einige zehntausende Vertriebene einzupferchen. Über die explosiven Missstände und deren Auswirkungen, die in solchen Ghettobildungen die Regel sind, macht sich eine Gesellschaft dann Gedanken, wenn diese in die Kategorie No-go-Areas fallen und die Befriedung dieser sozialen Brennpunkte richtig viel Geld kostet und doch zu keinem befriedigendem Ergebnis führen.

Das alles scheint dem Berliner Eigentümerverband keinen lästigen Gedanken wert zu sein, nach deren Meinung es kein Naturgesetz gibt, das jemand das Recht einräumt, für immer in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben, in logischer Konsequenz überhaupt kein Naturrecht auf Wohnung.

Die oberste Direktive einer entmenschlichten Gesellschaft lautet: Kapital steht vor der Würde des Menschen. Mögen Teile dieser Gesellschaft sich zur Zeit noch hinter der Macht ihres Kapitals verschanzen, sie sollten bedenken, dass nichts auf dieser Erde für immer in Beton gegossen ist. Ein Miteinander ist allemal besser als ein Gegeneinander, das meist viele Verlierer und kaum Sieger schafft.

Herbstgedanken – Leben und Sterben

Alle Existenz, alles Leben hat einen Anfang und ein Ende, ein die Natur und folglich auch die menschliche Ethnie erhaltender Prozess. Die mehr oder weniger pragmatische Resignation des Menschen vor seinem endgültigen Ende, seines Sterbens, ist bei differenzierter Betrachtung weniger in der Akzeptanz evidenter Erkenntnis zu suchen, als in der Hoffnung auf nachfolgende Existenzkonstrukte. In dieser Neuauflage wird die Umkehr, so die Erwartung, eines in der Retrospektive konträren, als ungerecht empfundenen Lebensablauf mit weit positiven Vorzeichen erfolgen.

Diese Annahmen nähren sich aus den Versprechungen, der global relevanten Religionen. Diese stellen als Sahnehäubchen zudem ein Gottesurteil in Aussicht, das die Duldsamkeit, die Demut gegenüber den so genannten, göttlichen oder als göttlich konform vermarkteten, Geboten, Gesetzen und Normen mit einer imaginären, ewigen Existenz in stetiger Glückseligkeit belohnen und die Bösen, die Profiteure der realen Existenz, bestrafen.

Eine, seit Menschengedenken bewährte Manipulation schlichter Gemüter, mit der das nutzbare Humankapital, bei Laune gehalten wurde und die cleveren Nutznießer dieser Märchen sich bequem der menschlichen Ressourcen bedienen konnten.

Resümee: Für den Blinden ist es ohne Bedeutung, ob er am Tag oder in dunkelster Nacht seinen Weg geht, die Fernsicht gut oder schlecht ist. Dies gilt auch für den Naiven und Dummen, für den der Erkenntnisstand der Menschheit, das verfügbare Wissen, ohne nutzbaren Wert ist, Wissen und Wesen sind hier nicht kompatibel.

Klaus Schneider November 2018

Herbstgedanken – Existenz und Hoffnung

 

 

Ist eine Existenz, ein Leben in seiner Vergänglichkeit, mehr als eine trügerische, substanzlose Hoffnung ohne Wert?

Eine Existenz, ein Irrweg, mehr schlecht wie recht geleitet von Phantasie, deren wirren Ziele aus kapriziösen Launen und Stimmungen. Ein strukturloses Gebilde aus den Vorgaben der Zeit, nur brauchbar zum schnellen Gebrauch, nutzloser, untauglicher Evolutionsmüll von keinerlei universellem Wert?

Kalt ist der Weg durch die Lebenszeit, die dürftige Wärme, die wenigen Sonnenstunden im Frühling, lediglich eine Folge kindlicher Arglosigkeit, ein meist verregneter und kühler Sommer, der sich am Ende pragmatisch einer peinlichen Erinnerung entzieht. Der Herbst, Abschluss dieser Tristesse, ohne große Ambitionen, reiht sich nahtlos in dieses Flickwerk trüber Umstände ein.

Glüht auch manches Mal das Fieber einer Euphorie, einer Leidenschaft, scheint einmal die Sonne zaghaft zwischen den Formationen dunkler Wolken,  es ist eine trügerische Illusion, die Welt wird sich nur kurz erwärmen und blieb unwirtlich. Der Mensch muss trotz all dem seinen Weg gehen, Schritt für Schritt, Tag für Tag, Jahr für Jahr. Je länger er ihn geht, desto beschwerlicher wird er ihm erscheinen, denn es ist selten der Weg, den er gehen wollte. Es ist lediglich einer von möglichen Wegen, die ihn durch die Zeit seinem Ende zuführen.

Was bleibt, ist die Hoffnung, die Inspiration, der Antrieb, die Kraft, der Trost des Menschen. Hoffnung ist Bewegung, ist der Motor des Lebens. So trügerisch und falsch kann sie niemals sein, dass sie diesen Zweck nicht erfüllen würde. Sie ist die subjektive Realität eines jeden Individuums, sein Wille zur und sein Weg durch seine Existenz und Zeit, so miserabel diese ihm auch erscheint. Die Hoffnung ist alles was ist und bleibt, sie zu verlieren bedeutet das Ende jeder Individualität. das Individuum hört auf zu existieren.

Klaus Schneider November 2018

Soziale Ungleichheit ist Unrecht!

Ungleichheit ist Unrecht 

Als soziale Ungleichheit wird die ungleiche Verteilung materieller und immaterieller Ressourcen in einer Gesellschaft und die daraus entstehenden unterschiedlichen Möglichkeiten zur Teilhabe an diesen bezeichnet.

Der französisch-schweizerische Philosoph  Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) sah in der Eigentumsbildung den Grund der verhängnisvollen sozialen und politischen Ungleichheit, die bis in die heutige Zeit andauert:

„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet Euch, auf diesen Betrüger zu hören; Ihr seid verloren, wenn Ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.“

Ein Leitgedanke, ausgehend vom Naturzustand des Menschen, der trotz einer inhärenten Irrealität, die Basis jeder Analyse über soziale Ungleichheit bilden sollte. Differenziert bewertet muss eingewendet werden, dass die „Früchte“, das Produkt erbrachter Arbeitsleistung demjenigen zusteht, der die Leistung erbracht hat. Die Erde jedoch, mitsamt ihren Ressourcen, gehört niemandem und somit gehört sie allen.

Was wäre wenn:

  • Sich aller Grund und Boden einschließlich der vorhandenen Ressourcen sich unveräußerlich im Besitz der Allgemeinheit befände.
  • Jede Nutzung oder Gebrauch dieser Allgemeingüter von den Nutznießern zu marktüblichen Preisen erworben, oder durch Nutzungsgebühren (Miete, Pacht), der Allgemeinheit vergütet werden muss.
  • Mit den Einnahmen aus solch einem System, ein nivellierendes einkommensabhängiges Grundeinkommen aller Bewohner finanziert würde?

Könnte so ein System der Teilhabe aller, gekoppelt an die Wirtschaftsleistung, nicht die unkontrollierte, dynamische, soziale Ungleichheit zum Stillstand bringen?

Klaus Schneider November 2018

 

„Schuldlos in Not geraten“

Der Staat als Exekutive einer verbindlich regulierten Gemeinschaft hilft „schuldlos in Not“ geratenen Menschen, Opfer von Naturkatastrophen, von wirtschaftlichen und sozialen Schieflagen, Menschen mit Behinderungen, Krankheiten und was sonst noch für Dissensen mit der Norm sie an an autonomer Lebensführung hindert.

Ein gutes Prinzip, dass sich die Gesellschaft, wenn auch nicht vorbehaltlos, zu ihrer Verantwortung bekennt. Um die Vorbehalte zu minimieren, Hilfsleistungen zu begründen, wird der Rechtsbegriff der Unschuld herangezogen. Denn in einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung, „in dubio pro reo“, dass jeder Mensch, der einer strafbaren, oder die Gesellschaft schädigende Handlung oder Normenübertretung, beschuldigt wird, solange als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen wird.

In logischer Konsequenz müsste aber die Schuldfrage, dann bei jedem einzelnen Fall erörtert und geklärt werden, um festzustellen, wer aus eigener Schuld in Not geraten ist. Diese Frage muss zwingend nach rechtsstaatlichen Prinzipien, in einem rechtsstaatlichen Verfahren, geklärt werden. Ein Verfahren, in dem die Gesellschaft nachweisen müsste, dass ein Empfänger ihrer Hilfs- und Sozialleistungen, seine Notlage wissentlich verursacht oder in Kauf genommen hat. Die staatlichen Behörden vermeiden im Prinzip solche dubiose Auseinandersetzungen, denn schuldfähig bedeutet ein Mindestmaß an Selbstbestimmung an Entscheidungsfreiheit, das vom Gesetz für die rechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird.

Wer will bei wirtschaftlichen und sozialen Schieflagen, bei Naturkatastrophen, die nötige Eigenverantwortung und Vorsorge, einschließlich aller möglichen Entlastungsgründe, zweifelsfrei nachweisen?

Die Versuche von Schuldzuweisung oder Freistellung von Schuld stellen eine dumme, kleinkarierte Unsitte dar. Aus diesem Grunde sollte es doch an der Zeit sein, von dieser unseligen Floskel „schuldlos in Not geraten“ abzusehen und von jeder weiteren Bewertung der Empfänger staatlicher Leistungen abzusehen. Die Gesellschaft hat eine inwendige Verpflichtung sich und ihre Strukturen zu erhalten und das tut sie am Besten, wenn sie den sozialen Frieden sichert. Wenn der Untergrund, die Basis, auf dem ein Gebäude, eine Gesellschaft, steht, nichts taugt, wird der Überbau bald in eine kritische Schieflage geraten und das liebe Ankläger, Richter in Biedermanns Geist, wird erst richtig teuer.

Klaus Schneider November 2018