Der Stellenwert der Würde des Menschen lässt sich am Besten an den Schwächsten der Gesellschaft beurteilen. An denen, die nicht den Schutz einer starken Lobby genießen, die nicht auf einer Woge gesellschaftlichen Wohlwollens treiben, sondern an denen, die im gesellschaftlichen Abseits ihre ideelle Existenz fristen. Diese materiell besitzlosen Kreaturen, wertlos für den Konsumklimaindex, sachlich bewertet, volkswirtschaftliche Minusposten, stellen den Gradmesser für den realen Stand der Menschenwürde in einer Gesellschaft. Eine Ergänzung der etablierten „Schwarzen Schafe“, der Homosexuellen, der anders Gläubigen, Denkenden und Handelnden, aller Normabweichlern, die sich nicht im Besitz geldwerten oder liquiden Vermögens, der Volkswirtschaft nützlicher Vorzüge befinden.
So forderte ein Verfassungsrechtler 2003 in einem Kommentar die Adaption des absoluten Begriffs der Menschenwürde an eine sogenannte abgestufte Menschenwürde, für deren Bewertung lediglich die Verankerung im Verfassungstext und die Auslegung der Menschenwürde als Begriff des positiven Rechts maßgebend sein soll. Diese Sichtweise reduziert nicht nur die Würde substanziell, sondern unterstellt den Menschen, als natürliches Subjekt, unter die Erfordernisse der Gesellschaft und ihres aktuellen, instabilen positiven Rechts. Es unterwirft ein unveräußerliches Menschenrecht oder Naturrecht den temporären Erfordernissen wissenschaftlicher Erkenntnisse und sozialpolitischer Tendenzen und deren aktuellen, ethischen Deutungen. Ein arrogant, gefährlicher Angriff auf ein Axiom eines menschlichen Grundbedürfnisses. Ein in diesem Sinn grundlegender Paradigmenwechsel würde den, sowieso nur marginal vorhandenen inneren Zusammenhalt einer Gesellschaft, auf der Basis von Humanität und des Gleichheitsprinzips aller Menschen, irreversibel zerstören. Die Gesellschaft als Ganzes, als Ideal, könnte sich faktisch auflösen, wenn sich der Grad der zugestandenen Würde an gesellschaftlichem Nutzen festmachen würde, die dem Menschen erst die Teilhabe an seinem existenziell begründeten Recht auf Würde zuteilte.
Die Beständigkeit des übergeordneten Anspruchs auf Schutz, der allein im Menschsein inhärenten Würde, liegt in den Händen, oder dem Wohlwollen von Personen, die sich aufgrund ihrer Stellung in Staat und Gesellschaft, kaum Sorge um ihr Anrecht auf diese Würde machen müssen. Den willigen Opportunisten, den Einfaltspinsel aus der Mitte der Gesellschaft, fehlt der intellektuelle Hintergrund, das geistige Vermögen, die Risiken zu bewerten, denen auch sie durch die perfide Manipulation an diesem Grundrecht ausgesetzt sind. Das zeigt sich allein schon an der gesellschaftlich hoffähigen Stigmatisierung der Empfänger staatlicher Fürsorge, diese, zur Erinnerung, kein Almosen sondern ein rechtlicher Anspruch darstellt. Die Mehrheit der Menschen heutiger Gesellschaften bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen der Teilhabe an einem ungezügelten Konsum der vorhandenen Wirtschaftsgüter und dem Ausschluss an diesem Vorzug infolge persönlicher, wirtschaftlicher Schieflage, die jeden jederzeit treffen kann. Mit dieser Erkenntnis, die nicht allzu viel Intellekt erfordert, vorausgesetzt man lehnt diese nicht prinzipiell aus Feigheit vor der Realität ab, sollte schon aus Vorsorge um die eigene Person, der Würde wirtschaftlich schwacher, oder sozial ausgegrenzter Gesellschaftsschichten, einen unantastbaren Stellenwert garantieren.
Warum ist aber kein Aufschrei zu hören, keine Empörung zu vernehmen über die gängige Praxis, den Beziehern von Leistungen nach Sozialgesetzbuch, bei fehlender Mitwirkung, die Leistung bis zu 20% zu kürzen. Eine Strafe, die nicht mehr und nicht weniger eine körperliche Bestrafung darstellt. Diesen Menschen wird der Zugang zu ausreichender Nahrung verweigert, denn diese Menschen beziehen lediglich ein Existenzminimum, ohne finanziellen Puffer. Von der Würdelosigkeit solcher Strafmaßnahmen ganz zu schweigen, überschreitet hier die Exekutive ihre Kompetenzen, in Bezug auf den Rechtsanspruch Menschenwürde, bei weitem. Auch der Verweis auf die Schuldfrage ist kein haltbares Argument. Schuld sollte in einem Rechtsstaat, bei solch einer eklatanten Bestrafung, unzweifelsfrei nachgewiesen und nicht nur in einem Verwaltungsakt festgelegt werden, vor allem dann, wenn dieser Verwaltungsakt Grundrechte in solchem Maße verletzt.
Wird das Grundrecht auf die Würde des Menschen weiter ausgedünnt und findet dies auch noch die Rechtfertigung durch gesellschaftliche Akzeptanz, so öffnet sich die „Büchse der Pandora“, ein ideologisches Unheil, ein Selbstläufer wird die Gesellschaft, den Staat infiltrieren und dieser Vorgang ist nicht mehr ohne die Zerstörung von Gesellschaftsstrukturen zu stoppen.
Verlieren wird die ganze Gesellschaft, wie immer werden einige wenige auch davon profitieren, die Mehrheit wird viel verlieren, zu viel.
Klaus Schneider Oktober 2018